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Grundschule Eschershausen |
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Einschulungsverfahren
Anmeldung und Sprachstandsfeststellung für die Schulanfänger des Schuljahres 2011/2012 Alle Mädchen und Jungen, die in der Zeit vom 01. August 2004 bis zum 31. August 2005 geboren sind, erden im August 2011 schulpflichtig und müssen für den Schulbesuch angemeldet werden. Diese Anmeldung muss laut Erlass des Kultusministeriums vom 01.03.2006 nunmehr bereits im Mai 2010 erfolgen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2011/12 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (sog."Kann-Kinder"). Dieser frühe Zeitpunkt dient dazu, die Sprachkenntnisse der Kinder zu ermitteln. Für Kinder, die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, ist ab September 2010 bis zum Schulbeginn im Jahr 2011 eine intensive Förderung vorgesehen. Zu folgenden Zeiten findet die Anmeldung statt: Dienstag, 04. Mai 2010, 8.15 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch, 05. Mai 2010, 8.15 bis 13.00 Uhr Schulärztliche Untersuchung und Schulfähigkeitsfeststellung Im September 2010 findet dann die schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt und die Feststellung der Schulfähigkeit in der Grundschule statt. Alle angemeldeten Kinder werden hierzu schriftlich eingeladen. Einschulungstermin Die Einschulungsfeier ist immer am 1. Samstag nach den Sommerferien. Es findet ein Gottesdienst und anschließend eine Feierstunde in der Aula des Wilhelm-Raabe-Schulzentrums statt. Änderung des Gesetzes zum Beginn der Schulpflicht Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.07.2009 bis zum 31.07.2010 das sechste Lebensjahr vollenden. Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.08.2010 bis zum 31.08.2011 das sechste Lebensjahr vollenden. Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden. In den folgenden Jahren werden die Termine des Schuljahres 2012/13 beibehalten. |
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