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Integrationskonzept
Integrationskonzept der Grundschule
Eschershausen Entsprechend dem Erziehungsauftrag der Schule (§ 2 NSchG)
sollen Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den
Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen und dabei möglichst alle Kinder
gemeinsam zu unterrichten, zu fordern und zu fördern, sind insbesondere für
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten oder Problemen geeignete
Maßnahmen zur Integration erforderlich.
An der Grundschule Eschershausen finden folgende
Problemstellungen besondere Beachtung:
1.)Sonderpädagogische
Förderung:
Nach § 4 NSchG sollen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet werden, wenn auf
diese Weise dem individuellen Förderbedarf
des Kindes entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen,
personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. An unserer
Schule wurden in den letzten Jahren Kinder mit bereits festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
zielgleich unterrichtet (z. B. mit den Förderschwerpunkten körperliche oder
sozial-emotionale Entwicklung). Leider beobachten wir eine von
Jahr zu Jahr steigende Anzahl von Kindern mit besonderen Problemen im
sozial-emotionalen Bereich (insbesondere Verhaltensauffälligkeiten gegenüber
anderen Kindern), deren Start in die Schullaufbahn sich oft
dementsprechend schwierig gestalteUm dieser
Problemstellung angemessen begegnen zu können und eine möglichst schnelle Integration der
betroffenen Kinder zu erreichen, haben wir ein Gewaltpräventionskonzept
entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde ein Kooperationsvertrag mit dem
Gewaltpräventionsrat des Landkreises Holzminden abgeschlossen. Der Vertrag
beschreibt den Einsatz des Programms „faustlos“, von dem wir uns einen
entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Situation erhoffen. In besonders schwerwiegenden
Fällen stehen uns weiterhin Fachkräfte des „Förderzentrums sozial-emotionale
Entwicklung“ der Förderschule Deensen beratend zur Verfügung.
3.) Sprachförderung: 4.) Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder
nichtdeutscher Herkunftssprache: Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie
zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen. Entsprechendes Unterrichtsmaterial steht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Mit dem Beginn des Schuljahres 2010/2011 hat die
Grundschule Eschershausen einen Kooperationsvertrag mit dem Landkreis
Holzminden sowie einem Legasthenietherapeuten abgeschlossen. Der Therapeut wird
mit 60 Jahresstunden an unserer Schule in enger Zusammenarbeit mit dem
Kollegium und der Beratungslehrerin tätig sein. Das Ziel ist, Kindern mit
besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens bzw. des Rechtschreibens
frühzeitig (schon in der ersten Klasse) zu helfen und geeignete Maßnahmen
einzuleiten. Weiterhin wird das Projekt auch als Fortbildungsmaßnahme für das
gesamte Kollegium dienen. |
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