Integrationskonzept

 Integrationskonzept der Grundschule Eschershausen

Entsprechend dem Erziehungsauftrag der Schule (§ 2 NSchG) sollen Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten.

Um dieses Ziel zu erreichen und dabei möglichst alle Kinder gemeinsam zu unterrichten, zu fordern und zu fördern, sind insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten oder Problemen geeignete Maßnahmen zur Integration erforderlich.

An der Grundschule Eschershausen finden folgende Problemstellungen besondere Beachtung:

 1.)Sonderpädagogische Förderung:

Nach § 4 NSchG sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf des Kindes entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.

An unserer Schule wurden in den letzten Jahren Kinder mit bereits festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf zielgleich unterrichtet (z. B. mit den Förderschwerpunkten körperliche oder sozial-emotionale Entwicklung).

Um den speziellen Erfordernissen dieser Kinder gerecht werden zu können, stehen Fachkräfte aus entsprechenden Förderschulen im Rahmen der „Mobilen Dienste“ zur Verfügung. Sie besuchen unsere Schule und geben Hilfen zum Beispiel bei der Ausstattung der Arbeitsplätze, der Auswahl spezieller Lehr- und Lernmaterialien und der Beratung bezüglich der Gewährung von Nachteilsausgleichen.
2.)Gewaltprävention:

Leider beobachten wir eine von Jahr zu Jahr steigende Anzahl von Kindern mit besonderen Problemen im sozial-emotionalen Bereich (insbesondere Verhaltensauffälligkeiten gegenüber anderen Kindern), deren Start in die Schullaufbahn sich oft dementsprechend schwierig gestalteUm dieser Problemstellung angemessen begegnen zu können und eine möglichst  schnelle Integration der betroffenen Kinder zu erreichen, haben wir ein Gewaltpräventionskonzept entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Gewaltpräventionsrat des Landkreises Holzminden abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt den Einsatz des Programms „faustlos“, von dem wir uns einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Situation erhoffen.

In besonders schwerwiegenden Fällen stehen uns weiterhin Fachkräfte des „Förderzentrums sozial-emotionale Entwicklung“ der Förderschule Deensen beratend zur Verfügung.

3.) Sprachförderung:

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind laut § 54 a NSchG verpflichtet, bereits ein Jahr vor derEinschulung besondere Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Im Mai des Jahres vor der Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldetund es wird eine Feststellung der Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt.

Seit Einführung der Sprachfördermaßnahmen konnte an unserer Schule immer nur eine Lerngruppe mit durchschnittlich 3 Kindern eingerichtet werden (die Anmeldezahlen lagen zwischen 50 und 80 Schülerinnen/Schülern). Diese auf den ersten Blick relativ geringe Anzahl liegt darin begründet, dass der Anteil ausländischer Familien im Einzugsgebiet unserer Schule sehr gering ist und die betreffenden Kinder (und oft auch ihre Eltern) schon in Deutschland geboren sind und unsere Sprache in vielen Fällen bereits gut beherrschen.

4.) Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache:

Eine weitergehende Sprachförderung im Verlauf der gesamten Grundschulzeit ist seit 2009/2010 nötig geworden, weil einige Familien aus Afghanistan bzw. Somalia zugezogen sind. Entsprechend wurden zusätzliche Lehrerstunden im Sinne eines Zusatzbedarfs gemäß Nr. 5.5 des Runderlasses d. MK vom 9.2.2004 (Klassenbildung und Lehrerstundenversorgung an allgemein bildenden Schulen) beantragt. Es existieren zwei Lerngruppen (gemeinsam mit der HRS Eschershausen). Jede Gruppe wird mit 5 Wochenstunden nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet.

Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen. Entsprechendes Unterrichtsmaterial steht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

5.) Legasthenie:

Mit dem Beginn des Schuljahres 2010/2011 hat die Grundschule Eschershausen einen Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Holzminden sowie einem Legasthenietherapeuten abgeschlossen. Der Therapeut wird mit 60 Jahresstunden an unserer Schule in enger Zusammenarbeit mit dem Kollegium und der Beratungslehrerin tätig sein. Das Ziel ist, Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens bzw. des Rechtschreibens frühzeitig (schon in der ersten Klasse) zu helfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Weiterhin wird das Projekt auch als Fortbildungsmaßnahme für das gesamte Kollegium dienen.


 
 
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