Konzept zu Sprachfördermaßnahmen an
der Grundschule Eschershausen
Sprachförderung vor der Einschulung:
Kinder, deren Deutschkenntnisse
nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind laut § 54 a
NSchG verpflichtet, bereits ein Jahr vor derEinschulung besondere
Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Im Mai des Jahres vor der
Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldet und es wird eine Feststellung der
Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt. Seit Einführung der
Sprachfördermaßnahmen konnte an unserer Schule immer nur eine Lerngruppe mit
durchschnittlich 3 Kindern eingerichtet werden (die Anmeldezahlen lagen
zwischen 50 und 80 Schülerinnen/Schülern). Diese auf den ersten Blick relativ geringe
Anzahl liegt darin begründet, dass der Anteil ausländischer Familien im
Einzugsgebiet unserer Schule sehr gering ist und die betreffenden Kinder (und
oft auch ihre Eltern) schon in Deutschland geboren sind und unsere Sprache in
vielen Fällen bereits gut beherrschen. Die
Fördermaßnahmen werden entweder im Kindergarten Eschershausen oder in der
Grundschule durchgeführt. Dies ist von Jahr zu Jahr abhängig von den Wohnorten
bzw. Kita-Plätzen der teilnehmenden Kinder.Pro Kind steht eine Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung. Somit
wird bei den Schülerinnen und Schülern über ein gesamtes Jahr hinweg eine
stetige Verbesserung der Deutschkenntnisse erreicht. Die Sprachförderung wird von
einer Lehrkraft durchgeführt, die an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
teilgenommen hat.
Die Sprachfördermaßnahmen werden in erster Linie nach dem Konzept des
Finken-Verlags mit folgenden Lernmaterialien durchgeführt:
-- Vorkurs zur DaZ-Box (Deutsch als Zweitsprache)
-- DaZ-Box (Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache)
-- „Erzähl mir was“ (Lernspiele zur Sprachförderung)
-- Lernszenarien zur Sprachförderung
Die Lernentwicklung jedes
einzelnen Kindes wird in einem individuellen Förderplan dokumentiert.
Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder
nichtdeutscher Herkunftssprache:
Eine weitergehende Sprachförderung im Verlauf der gesamten
Grundschulzeit ist seit 2009/2010 nötig geworden, weil einige Familien aus
Afghanistan bzw. Somalia zugezogen sind. Entsprechend wurden zusätzliche Lehrerstunden im Sinne eines
Zusatzbedarfsgemäß Nr. 5.5 des Runderlasses d. MK vom 9.2.2004 (Klassenbildung und Lehrerstundenversorgung an allgemein bildenden Schulen) beantragt.
Es existieren zwei Lerngruppen (gemeinsam mit der HRS Eschershausen).
Jede Gruppe wird mit 5 Wochenstunden
nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet.
Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen
sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen.
Entsprechendes Unterrichtsmaterial steht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung.