Sprachförderung

Konzept zu Sprachfördermaßnahmen an der Grundschule Eschershausen

Sprachförderung vor der Einschulung:

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind laut § 54 a NSchG verpflichtet, bereits ein Jahr vor derEinschulung besondere Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Im Mai des Jahres vor der Einschulung werden die Kinder in der Schule angemeldet und es wird eine Feststellung der Sprachkenntnisse nach einem landesweit einheitlichen Verfahren durchgeführt. Seit Einführung der Sprachfördermaßnahmen konnte an unserer Schule immer nur eine Lerngruppe mit durchschnittlich 3 Kindern eingerichtet werden (die Anmeldezahlen lagen zwischen 50 und 80 Schülerinnen/Schülern). Diese auf den ersten Blick relativ geringe Anzahl liegt darin begründet, dass der Anteil ausländischer Familien im Einzugsgebiet unserer Schule sehr gering ist und die betreffenden Kinder (und oft auch ihre Eltern) schon in Deutschland geboren sind und unsere Sprache in vielen Fällen bereits gut beherrschen. Die Fördermaßnahmen werden entweder im Kindergarten Eschershausen oder in der Grundschule durchgeführt. Dies ist von Jahr zu Jahr abhängig von den Wohnorten bzw. Kita-Plätzen der teilnehmenden Kinder.Pro Kind steht eine Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung. Somit wird bei den Schülerinnen und Schülern über ein gesamtes Jahr hinweg eine stetige Verbesserung der Deutschkenntnisse erreicht. Die Sprachförderung wird von einer Lehrkraft durchgeführt, die an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Die Sprachfördermaßnahmen werden in erster Linie nach dem Konzept des Finken-Verlags mit folgenden Lernmaterialien durchgeführt:

-- Vorkurs zur DaZ-Box (Deutsch als Zweitsprache)

-- DaZ-Box (Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache)

-- „Erzähl mir was“ (Lernspiele zur Sprachförderung)

-- Lernszenarien zur Sprachförderung

 Die Lernentwicklung jedes einzelnen Kindes wird in einem individuellen Förderplan dokumentiert.

Sprachförderung während der Schulzeit für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache:

Eine weitergehende Sprachförderung im Verlauf der gesamten Grundschulzeit ist seit 2009/2010 nötig geworden, weil einige Familien aus Afghanistan bzw. Somalia zugezogen sind. Entsprechend wurden zusätzliche Lehrerstunden im Sinne eines Zusatzbedarfsgemäß Nr. 5.5 des Runderlasses d. MK vom 9.2.2004 (Klassenbildung und Lehrerstundenversorgung an allgemein bildenden Schulen) beantragt.

Es existieren zwei Lerngruppen (gemeinsam mit der HRS Eschershausen). Jede Gruppe wird mit 5 Wochenstunden nach den Inhalten „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichtet.

Eine Dokumentation der Lernentwicklung wird zu den Zeugnisterminen sowie zu den Herbst- bzw. Osterferien vorgenommen.

Entsprechendes Unterrichtsmaterial steht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.


 
 
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