Sonderpädagogische
Unterstützung/Förderung:
Nach § 4 NSchG sollen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Rahmen einer inklusiven Schule gemeinsam mit anderen Kindern erzogen
und unterrichtet werden. Kinder, die wegen einer bestehenden oder
drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen
sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen
unterstützt. Die Leistungsanforderungen können denen der besuchten
Schule entsprechen (zielgleiche Beschulung) oder von ihnen abweichen (zieldifferente Beschulung). Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann
in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,
Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung,
Sehen und Hören festgestellt werden.
Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
An unserer
Schule wurden bereits in den vergangenen Jahren Kinder mit bereits festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
(zielgleich) unterrichtet (z. B. mit den Förderschwerpunkten körperliche oder
sozial-emotionale Entwicklung).
Seit dem
Schuljahr 2013/14 werden nunmehr (aufsteigend ab Klasse 1) auch Kinder
mit anderen Unterstützungsbedarfen (siehe oben) im Rahmen der Inklusion
(teilweise zielgleich/teilweise zieldifferent) an unserer Schule
unterrichtet, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen.
Um
den speziellen Erfordernissen
dieser Kinder gerecht werden zu können, stehen Fachkräfte aus
entsprechenden
Förderschulen zur Verfügung. Sie geben Hilfen zum Beispiel bei der Ausstattung der
Arbeitsplätze, der Auswahl spezieller Lehr- und Lernmaterialien, der
Beratung bezüglich der Gewährung von Nachteilsausgleichen, der
Erstellung von Förderplänen und natürlich auch bei der individuellen
Auswahl von Unterrichtsinhalten.
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Wird
bei einzelnen Kindern ein solcher Förderbedarf vermutet und reichen die bislang
durchgeführten Fördermaßnahmen nicht aus, um dem Schüler/der Schülerin auch
langfristig eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, versucht
die Beratungslehrerin Frau Hünerberg noch weitergehende und genauere
Erkenntnisse über die Problemstellung zu gewinnen.
Bei Bedarf wird
ein Verfahren zur Feststellung eines individuellen sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs
eingeleitet. Das
Verfahren wird in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
durchgeführt. Als Ergebnis können unterschiedliche Empfehlungen für eine
weitere Beschulung gegeben werden, wobei den Eltern in den meisten Fällen Wahlmöglichkeiten zwischen dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule
(inklusive Beschulung) oder einer Förderschule zur Verfügung stehen.