Inklusion

Sonderpädagogische Unterstützung/Förderung:

Nach § 4 NSchG sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Rahmen einer inklusiven Schule gemeinsam mit anderen Kindern erzogen und unterrichtet werden. Kinder, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Die Leistungsanforderungen können denen der besuchten Schule entsprechen (zielgleiche Beschulung) oder von ihnen abweichen (zieldifferente Beschulung). Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.

Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

An unserer Schule wurden bereits in den vergangenen Jahren Kinder mit bereits festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (zielgleich) unterrichtet (z. B. mit den Förderschwerpunkten körperliche oder sozial-emotionale Entwicklung).

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden nunmehr (aufsteigend ab Klasse 1) auch Kinder mit anderen Unterstützungsbedarfen (siehe oben) im Rahmen der Inklusion (teilweise zielgleich/teilweise zieldifferent) an unserer Schule unterrichtet, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen.

Um den speziellen Erfordernissen dieser Kinder gerecht werden zu können, stehen Fachkräfte aus entsprechenden Förderschulen zur Verfügung. Sie geben Hilfen zum Beispiel bei der Ausstattung der Arbeitsplätze, der Auswahl spezieller Lehr- und Lernmaterialien, der Beratung bezüglich der Gewährung von Nachteilsausgleichen, der Erstellung von Förderplänen und natürlich auch bei der individuellen Auswahl von Unterrichtsinhalten.

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Wird bei einzelnen Kindern ein solcher Förderbedarf vermutet und reichen die bislang durchgeführten Fördermaßnahmen nicht aus, um dem Schüler/der Schülerin auch langfristig eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, versucht die Beratungslehrerin Frau Hünerberg noch weitergehende und genauere Erkenntnisse über die Problemstellung zu gewinnen. 

Bei Bedarf wird ein Verfahren zur Feststellung eines individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Das Verfahren wird in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt. Als Ergebnis können unterschiedliche Empfehlungen für eine weitere Beschulung gegeben werden, wobei den Eltern in den meisten Fällen Wahlmöglichkeiten zwischen dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule (inklusive Beschulung) oder einer Förderschule zur Verfügung stehen.

 
 
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